Das AGR Ventil ist nicht am Saugrohr sondern am Klappenstutzen angeschlossen.
Das bewirkt das im Leerlauf das AGR Ventil geschlossen ist.
In den
Schulungsunterlagen ist zu lesen das nur im mittleren und oberen Teillastbereich Abgase in das Saugrohr zurückgeführt werden.
Und im WIS, Kapitel 14-0030 Abgasreinigungsanlage Abschnitt g) Motor 116, 117, ist zu lesen:
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Bei geschlossener Drosselklappe wird das ARF-Ventil über einen Anschluß am Klappenstutzen, das Thermoventil und das Unterdrucksteuerventil atmosphärisch belüftet.
Wird die Drosselklappe teilweise geöffnet, so gelangt auf dem gleichen Weg Unterdruck zum ARF-Ventil und öffnet es.
Von dem Steuerventil wird im hohen Lastbereich (noch nicht Vollast) die Abgasrückführung noch aufrechterhalten, obwohl das Abgasrückführventil entsprechend seiner Kennlinie schon schließen würde. Die Bohrung ist durch die Membrane geschlossen, und der Unterdruck bleibt erhalten.
Im Vollastbereich fällt der Unterdruck so weit ab, daß das ARF-Ventil wieder schließt.
Der Anschluß am Unterdrucksteuerventil dient dazu, daß beim Übergang vom Teillastbereich auf Leerlauf das ARF-Ventil schnell belüftet wird und somit die Abgasrückführung abschaltet.
Ab 09/87 bzw. Modelljahr 1988 ist das Unterdrucksteuerventil nicht mehr eingebaut.
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Das Abgasrückführventil wird direkt, nur in Abhängigkeit vom Thermoventil, mit Unterdruck beaufschlagt.