Hi,
... Der Gesetzgeber verlangt, dass 2 Vollbremsungen möglich sind ohne laufendem Motor, wenn das Fahrzeug zuvor in Betrieb war. Das heißt, die einzig richtige Prüfung ist: Fahren auf einer umfriedeten Straße, während der Fahrt bei z.B. 100 km/h den Motor abstellen und in 2 Vollbremsungen bis 0 herunter bremsen. Blockieren bei beiden Versuchen die Räder gibt es keinen Grund zur Sorge.
Die Prüfung im WIS ist natürlich im Prinzip nichts anderes nur halt mit konkretem Messergebnis.
**-Grüße
Moritz
300 SE W126 BJ 1988, bald mit 5,1L M117
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