deshalb dürfen die Nebelleuchten weder auf die Motorhaube noch aufs Dach montiert werden (ist in D aber auch so)
Nabend Freunde der erhellten Sicht,
grundsätzlich müssen Abblend- u. Nebelleuchten so eingestellt sein, daß der ausgesendete Schein abfallend zur Streu-
scheibenmitte ist, damit andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden können. (scheint heutzutage bei modernen
Scheinwerfern wohl nicht mehr möglich zu sein und ist m.M.n. ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr)
Gruß Matze