So, eben erst gesehen, um was es hier geht...
Nur keine Panik, alles halb so wild, weil eindeutige Handlungsweise:
WENN der Airbag aufgrund eines Aufpralls, also sach- und sinngemäß auslöste, MUSS das STG auf jeden Fall getauscht werden, und zwar - im eigenen Interesse - nur gegen ein neuwertiges; wegen dem Sensor und ROM.
Im hier vorliegenden Fall, Kurzschluss an Zündpille, ist es sehr wahrscheinlich gar nicht defekt, aber eben nur sehr wahrscheinlich. Selbst wenn es nach Einbau von neuem Sack keine Meldung via rote Lampe gibt, so KANN es, im schlimmsten Fall, eine Fehlauslösung während dem fahren geben. Diese alten Steuergeräte sind so unverwüstlich, wie auch unberechenbar, gerade im Alter, und nach solchem Vorfall.
Daher unbedingt gegen Neuteil tauschen, und im Fachbetrieb tauschen lassen, auch wenn man es problemlos selbst machen kann, weil....
Sollte es wâhrend der Fahrt - trotz Neuteil - auslösen, und es dadurch durch Schockmomente zu Unfall kommen, erst recht mit Personenschaden, kann die Kacke mächtig dampfen. Jedes Steuergerät hatte schon damals interne Nr. zur Zuordnung, bedeutet, man kann immer nachvollziehen, ob an der Airbag Rückhalteanlage, unsachgemäß gefummelt wurde. Da dies ein massiv Sicherheitsrelevantes Teil für Insassen, und andere Verkehrsteilnehmer ist, verstehen da Versicherung und Gesetzgeber wenig Spass. Besser gleich die ganze Anlage lahmlegen, als gegen gebraucht tauschen, oder selbst einbauen! Wie immer bei mir Erfahrungswerte.
Schönes, sicheres Wochenende
32 Jahre - V8 - *GM - Chrysler/Mopar - MB*