Es ist zwar schon 2 Jahre alt, aber mit der Sufu findet man diesen Inhalt immer noch und daher mal zur Info an alle, die auch suchen:
Beim "Verschränken" wird die freigangigkeit im radhaus geprüft. Diese fahrsituation kommt durchaus vor, beim einfahren in Grundstücke oder schnellen kurvenfahrten
Bei unebenem Boden und ggf beladenem fzg.
Abstände von Fahrwerksteilen, Bremssattel etc sieht man auch ohne Verschränken.
Zulässige Abstand 2/4/6 mm 2 bremse/4fahrwerk /6 Karosse.
Wie sieht das praktisch aus? Der TÜVer geht bei verschranktem Fzg (Reifen voll eingefedert) einmal mit seinem Kuli zwischen reifen und radlauf lang und wenn das nicht passt, wirds eng mit der Abnahme.
Entschuldigt das rauskramen, aber hier stand soviel mist, das muss ich mal für andere, die ebenfalls suchen, korrigieren.
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Gruß
Frank
260 SE: Bj. 1986, 170.000km, 904/Velours grau
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 11.01.20 11:55.