Aktuell aus einer Zulassungsprüfung beim TÜV:
doch .. heute noch ein Problem, wenn wie bei den US-Versionen mit dem Blinkerstandlicht auch gleichzeitig das "gelbe" Blinkerfeld beleuchtet wird.
In meinem Fall war das Glas weiß und die 2-Faden-Birne "gelb" ummantelt.
Das Standlicht darf u. U. im Blinker verbleiben, wenn es "weiß" leuchtet und nicht in den Blinkerbereich einstrahlt.
Somit ist es kein Problem, wenn im Blinker eine Trennung zwischen weißem Standlicht und gelben Blinkerlicht erfolgt.
Ob es nicht möglicherweise aber auch Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Fahrzeuge, kann ich nicht sagen.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 17.06.18 09:22.