Quote
BerndB schrieb:
.....
Und wenn das H-Privileg fällt...., dann ist der Ofen aus.
Dann wird aus dem 126er Benz eine schöne immobile Vorgarten-Skulptur von früherer Freiheit und Abenteuer und feinem Sacco-Design.
(und dann hänseln und greteln sie dich auch noch..., irgendein Schrat wird dann kommen betreffs "illegaler Abfall-Lagerung"...)
So wird es kommen .. aber das ist mir vor zig Jahren schon passiert .... im Dortmunder Norden !!!
Ich hatte meinen Magirus-OLDI-LKW ganz penible sauber im Garten in der hintersten Ecke - da wo die Nachbarn ihre Garage haben - geparkt. ( über den Winter ) ... gesichert auf ein Schotterbett inkl. Folie gegen evtl. doch herabfallende Öltropfen und gut mit einer dicken Plane eingemummelt.
Da kommt doch in der Tat am 23.12. ein Anruf vom Ordnungsamt mit dem Verdacht "Abfallbseitigung, wilder Schrottplatz" ... Anzeigenersteller war der Nachbar ( Lehrer, Öko - der seinen Garten in einen Urwald/Wildwuchs verwandelte, meinen Mietern im Sommer mit dem Urwald das Licht im Garten nimmt und dann darüber noch Artikel schreibt, dass eine grüne Oase mitten in der Stadt ein Naturwunder sei !!)
Ich hatte bei der Ortskontrolle am gleichen Tage Glück, weil mein OLdi komplett das ganze Jahr angemeldet war. Wäre er über ein Saisonkennzeichen angemeldet gewesen, wäre es problematisch geworden. ( warum kann ich nicht erklären - sagte mir das Amt aber so ).
Es kam dann nur der Hinweis, dass der Garten "Erholungsbereich" wäre und ein Parken von Fahrzeugen eigentlich nicht erlaubt sei. Es könne den "Ruheraum" der Nachbarn stören.
PS: der Nachbar fuhr lange lange einen echt schrottigen Volvo fuhr, der erheblich Inkontinent war. Der wurde aber schön draussen auf dem öffentlichen Parkplatz geparkt. Da war es kein Ruheraum und nicht sein grünes Wunderwerk, was geschädigt wurde
Lars