Moin,
es werden aktuell Fahrverbote besprochen. Da ist - mit Bernds Wortwahl - für den 126er der Ofen aus.
Für Umweltzonen sind Ausnahmeregelungen für Oldtimer beschlossen worden - für die Fahrverbotszonen hat das Gericht keine Ausnahme festgelegt, das ist wichtig.
Bedeutet - nach aktueller Rechtssprechung - : Für Oldtimer keine Einfahrt, sofern nicht Euro 5 als Diesel oder Euro 3 als Benziner. Oldtimer haben keine Schadstoffklasse, also unter Euro 1.
Gerne hier nachzulesen:
https://www.oldtimer-markt.de/aktuell/Fahrverbote-in-Innenstaedten-betreffen-auch-Oldtimer?utm_source=startpage&utm_medium=link&fbclid=IwAR0qaxfqN1hzURHsw2BYeLVSVVY7d8Y7d-s_r-dTQwui1zcMkW72E19DGSA
Es müsste jetzt starke Lobbyarbeit seitens der Automobilclubs passieren, um Ausnahmeregelungen für jede Kummune zu erwirken.. Fein raus ist bisher keiner mit H.
Gruß
Phillipp
Aktuelle Großbaustelle:
https://420sel.wordpress.com/ / Letzte Aktualisierung: 09.06.2018