Quote
Ralf 380SE schrieb:
Dafür dürfte eine Oldtimer-Versicherung doch Verständnis haben.
Oh, damit würde ich nicht rechnen. Versicherungen drücken ungern ein Auge zu. Im Gegenteil. Wenn die vertraglich vereinbarten km bei Eintritt eines Schadenfalls überschritten sind, wäre das ein legaler Grund, die Zahlung zu verweigern oder wenigstens zu kürzen. Und wenn die Versicherung ohne Schadenfall Wind davon bekommt, kann sie a) den Tarif anpassen, b) den Vertrag kündigen oder c) Anzeige wegen Versicherungsbetrugs erstatten.
M.
Das Nebensächliche tangiert mich nur peripher.