Schießt Du nicht etwas über das Ziel hinaus? Verboten sind unwahre Behauptungen, diffamierende, beleidigende, sexistische oder rassistische Äußerungen und Verletzung der Privatsphäre. Was definitiv nicht geht, ist "Firma xy schlecht". Aber "
ich habe mit Firma xy schlechte Erfahrungen gemacht hat", fällt m. E. unter das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Übrigens, iBäh, Amazon und viele andere Online-Shops zeigen auch negative Bewertungen, auf den ersten Blick per Sternchen und im Detail als Kommentare. Außerdem fände ich es unfair, im öffentlichen Teil nur positive Bewertungen zu gestatten, allgemein, aber auch denen gegenüber, die dann eventuell die falsche Wahl treffen und selbst eine schlechte Erfahrung machen.
Michael
Das Nebensächliche tangiert mich nur peripher.