Hallo Andreas
der 560SE ist freigegeben für 225/60 R15 (sowohl auf Stahl wie auch auf LM-Felge)
alternativ auch die hier beschriebene 215/65 R15 aber dann nur als LM-Felge
der Lastindex ist mit 96 vorgegeben
Geschwindigkeitsindex wäre V oder W je nach Leistung.
Quelle Mercedes-Benz Webseite
Die 205/65 R15 auf dem 560 SE ist nicht von Mercedes freigegeben. Das bedeutet dass du theoretisch eine Einzelabnahme machen musst. Dann darfst du auch, wenn TÜV/DEKRA/GTÜ... die freigibt, auch montieren. Daher einfach mal vorher nachfragen, was er eintragen würde. Die Veränderung im Umfang ist mit 0,5% im Bereich des erlaubten. Ein entsprechendes Gutachten muss dann mindestens mitgeführt werden und oder eingetragen werden, spätestens bei der nächsten Korrektur der Fahrzeugdaten (neues Kennzeichen, neuer Halter ...)
Über die Sinnhaftigkeit der Maßnahme kann man streiten, einen Vorteil mit den Trennscheiben zu fahren kann ich nicht nachvollziehen. Meinen 300SE habe ich auf die 225 aufgerüstet. Er liegt um Welten besser auf der Straße, gerade auch im Bereich Nässe. Bei Schnee bleibt er sowieso stehen. Da die Reifengröße freigegeben ist, führe ich nur noch die Freigabe von Mercedes-Benz mit. Das ist mehr als gefordert und reicht damit aus um Diskussionen über die Zulässigkeit zu beenden.
Der Preisunterschied zwischen den Reifen 205 oder 225 liegt im Bereich einer Tankfüllung. Und die beendet auch der 300er zügig.
Da hier im Forum auch Bilder der Betriebsanleitung herangezogen wurden nun eine Klarstellung. Die Betriebsanleitung ist kein amtliches Dokument, somit nicht bindend. Man erinnere sich an die Diskussionen (ich meinte bei BMW als Vorreiter) mit der Reifenherstellerbindung. Alles nicht mehr zulässig. Es zählt die Zulassungsbescheinigung Teil I (neu) und hier steht immer nur eine Reifengröße. Bis 2005 waren im Fahrzeugschein (alt) auch andere zulässige Maße eingetragen.
Meine Empfehlung wäre einfach die WR in 225 zu montieren oder eine Nummer kleiner in 215. Errechnete Tachoabweichung liegt bei 2%. Nicht ganz ohne wenn man am Limit der Geschwindigkeitsbegrenzung fährt. Wenn du nun einen 215er als WR nimmst, darf der Geschwindigkeitsindex nach unten abweichen, entsprechende Kennzeichnung notwendig.
Ich hoffe hiermit nicht mehr Verwirrungen erzeugt zu haben. Viel Spaß mit dem relativ seltenen 560SE (waren nur 1252 Stück lt. Literatur)
LG
Felix