Guten Abend zusammen,
folgendes konnte ich jetzt lesen:
„Nachrüstung einer Gasanlage nur zulässig, wenn innerhalb der ersten 10 Betriebsjahre erfolgt oder zeitgenössisch nachgerüstet.“
Gefunden unter:
https://www.tuvsud.com/de-de/-/media/de/auto-service/pdf/broschueren-und-flyer/anforderungskatalog-oldtimer.pdf
Vor einer Weile hatte ich auch mal eine Verordnung des Landes Schleswig-Holstein in der Hand, die die genauen Kriterien beschrieben hatte. Leider kann ich die gerade nicht finden.
Gruß
Bela