Quote
Duncan schrieb:
Nebelschlussleuchte auch bei Bj 11/89?
Zitat aus Wikipedia:
In Deutschland müssen seit dem 1. Januar 1991 erstzugelassene Autos mit einer Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h und ihre Anhänger mit einer oder zwei Nebelschlussleuchten ausgerüstet sein.
Also theoretisch nein. Aber sprich doch vorher mal mit dem Prüfer.
Auch wenn man die Nebelschlussleuchte selten braucht, wenn man sie braucht, dann dient sie (auch) der eigenen Sicherheit. Wenn der Aufwand nicht zu groß ist, würde ich umrüsten, egal ob's vorgeschrieben ist oder nicht.
Michael
Das Nebensächliche tangiert mich nur peripher.