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roessler50 schrieb:
In Österr. war auf jeden Fall seit 1986 nur geregelter Kat zulässig.
Nicht ganz laut dem Autofahrerclub ÖAMTC sah die Regelung so aus:
Seit 1. Jänner 1987 müssen Autos über 1,5 Liter Hubraum mit einem Katalysator ausgestattet sein.
Die Anschaffung eines schadstoffarmen Autos unter 1,5 Liter Hubraum wurde noch bis Ende September 1987 gefördert.
Seit 1. Oktober 1987 müssen auch Autos unter 1,5 Liter Hubraum über einen Katalysator verfügen, um neu zum Verkehr zugelassen zu werden.
Seit 1. Jänner 1988 werden in Österreich ausnahmslos nur noch Autos, die über einen Katalysator verfügen, neu zugelassen.
Mein 500SEC hat Ez. 05/1987 (in D) und einen geregelten Kat, die Einzelgenehmigung (als historisches Fahrzeug) nach dem Import stellte kein Problem dar.
Grundsätzlich müsste Dein 560er ohne Kat auch zulassungsfähig sein (historisches Fahrzeug)
Das sich die Behörde bei einem grundsatzlich katlosen Wagen bei Erstzulassung in AT
aber mit ungeregeltem Kat querlegt kann ich nachvollziehen, was sollen sie da als Basis hernehmen...
Was hindert Dich den Kat zu entfernen und der Wagen ohne als historisches Fahrzeug zuzulassen ?
LG Rob
1990 hättest Du den 560er in AT nicht mehr katlos zulassen können