Kurz bei Wikipedia nachgeschaut:
Nebelschlussleuchten müssen entweder paarweise symmetrisch oder einzeln in der Fahrzeugmitte oder links davon angebracht werden.
Und:
In Deutschland müssen seit dem 1. Januar 1991 erstzugelassene Autos mit einer Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h und ihre Anhänger mit einer oder zwei Nebelschlussleuchten ausgerüstet sein.
Wie's vor 1991 war, darüber schweigt sich Wikipedia aus. Üblich war, das weiß ich aus meiner Jugend, nur eine Leuchte auf der linken Seite.
Michael
Das Nebensächliche tangiert mich nur peripher.