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Stephan schrieb:
Wenn das zu schleppend Fahrzeug nicht angemeldet ist gilt das nicht als abschleppen sondern als schleppen und der Ziehendene sollte die Fahrerlaubnis der Klasse 2 haben so hab ich das wenigstens mal gelernt.
Nöööö.... bloß nicht .. das hat sich geändert.
Das gab es mal in besseren Zeiten.
Selbst wenn du ein abgemeldetes Fahrzeug z. B. nur aus der Garage in die direkt gegenüberliegende Garage über eine kleine 3m breite Gasse schiebst, bewegst du schon ein nicht zugelassenes Fahrzeug auf öffentlichem Grund und bei strenger Auslegung bekommst du dafür ordentlich "Haue".
Lars