Hallo 126Harry,
die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom KBA in Flensburg ausgestellt.
Die bescheinigen, das ein Fahrzeug mit deiner FIN ( Fahrgestellnummer ) nicht als gestohlen gemeldet wurde .
Kopien von Fahrzeugbriefen und -Scheinen waren vor zig Jahren üblich .
Heute hat jeder Sachverständige beim TÜV und Dekra , der die Abnahme nach Par 21 STVZO macht , die Daten in seinem Laptop .
Manche haben natürlich keine Lust dort zu suchen .
Beim Straßenverkehrsamt nicht nur anrufen, sondern auf die Internetseite ( wenn sie wie unser zuständiges Straßenverkehrsamt eine informative Seite haben ) gehen .
Da ist dann eigentlich genau aufgelistet, welche Unterlagen du brauchst.
Wenn nicht , hinfahren, einen kompetenten Mitarbeiter suchen und genau fragen, welche Unterlagen du brauchst.
Wenn du anrufst, bekommst du oft widersprechende Aussagen und hinter weis Keiner mehr was.
Dein Problem ist eigentlich tägliche Praxis bei den SVA und kein Hexenwerk.
Viel Erfolg
Peter