Also laut einem kleinen Artikel in der aktuellen AutoBild Klassik birgt ein für das Auto zugelassenes LED-Leuchtmittel keine Probleme mit dem H-Kennzeichen. Ich nehme an, das wird wie alle anderen Veränderungen betrachtet, die die Sicherheit erhöhen und daher zulässig sind (Gurte nachrüsten, Umbauten auf Scheibenbremsen, etc.).
Gruß, Ludwig