Hallo Reinhard,
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c70 T5 schrieb:
Beweislast Umkehr kennst Du, Richard ?
Ja, durchaus. Habe ich mich als Jurist sowohl theoretisch vor vielen Jahren beim Studium als auch später in der Praxis ausgiebig mit dem Thema beschäftigen dürfen ;-)
Aber welche Relevanz hat aber denn die Beweislastumkehr hier? Ich meine: normalerweise gar keine. Oder meinst Du, daß die Undichtigkeit (ist bisher der einzige Mangel den ich kenne) erst nach mehr als 12 Monaten auftritt?
Für Verbraucher gilt heute doch: bis zum Ablauf von 12 Monaten nach Kauf liegt die Beweislast, daß der Fehler erst nach Kauf aufgetreten ist, komplett beim Verkäufer!
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c70 T5 schrieb:
..Du verstehst doch, was ich meine,-
Natürlich verstehe ich was Du meinst, sonst könnte ich nicht antworten.
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c70 T5 schrieb:
warum argumentierst Du dann komplett Gegenteilig ?
Weil ich, wenn Du gestattest, in diesem Fall völlig anderer Meinung als Du bin.
1. Ich würde, anders als Du, nicht vom FEBI Kettenspanner abraten. Weil ich konkrete Erfahrungen gerade mit den FEBI Kettenspannern habe. Alle die ich hatte waren bisher in Ordnung, und wie ich in dem Thread gelesen habe bin ich da nicht alleine. Ob nun wir alle nur "Glück" hatten oder die anderen nur "Pech", weiß ich nicht. Ich kenne aber ein paar Händler, die sie nicht mehr verkaufen würden wenn es nennenswerte Rückläufer gäbe.
2. Und ich würde, anders als Du, bei einer eventuellen Fehlerhaftigtkeit des FEBI Spanners (oder jeden anderen Teiles) nicht eine wacklige "Garantie" des Herstellers in Anspruch nehmen, sondern den Verkäufer in Haftung nehmen (wo ich wenn es Probleme gibt, auch einfach meine Zahlung rückgängig machen kann, zB Paypal oder Kreditkarte).
Und beide Punkte kann ich begründen bzw. habe ich schon begründet.
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c70 T5 schrieb:
In der "Packungsbeilage" steht ausdrücklich, dass nur fachkundig geschulte Personen zum Einbau berechtigt sind.
Das sind in der Regel Kfz. Meisterbetriebe,-NICHT Hinz und Kunz in der Hobbybude..
Ja, und?
Dies betrifft 1. sowieso nur eine eventuelle "Garantie" des Herstellers, die ich für nahezu wertlos halte, und die für Gewährleistung (das ist etwas anderes!) irrelevant ist.
2. Wird das, was man erst
nach dem Kauf beim Aufmachen einer Packung liest, nicht nachträglich Gegenstand des Kaufvertrages mit der Verkäufer. Du kannst den Zettel also zu Deinen Gunsten benutzen, wenn Du willst und das für Dich nützlich ist. Du kannst ihn aber auch einfach ignorieren wenn Du den Kettenspanner selbst installieren willst. Deine Rechte ändern sich dadurch nicht.
Nur am Rande erwähnt, ich selbst habe bei den FEBI Kettenspannern so einen Hinweiszettel noch niemals in der Packung gehabt. Nichts derartiges in der FEBI Verpackung bei mir dabeigewesen.
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c70 T5 schrieb:
Bei einem Kettenspanner auch ein Stück weit nachvollziehbar..
Wieso? Die Arbeit ist nicht schwieriger als ein Radwechsel oder die Keilriemen zu wechseln. Wir sprechen hier nicht vom Wechsel der Kette oder der Gleitschienen, sondern nur vom Spanner.
Thermostatwechsel, Getriebeölwechsel oder Bremsscheiben zu wechseln sind schwieriger und dennoch von ist auch all das von einem geübten Selbstschrauber ohne weiteres machbar.
Was ist am Ein- und Ausbau des Kettenspanners denn besonderes dran? In wenigen Minuten erledigt, leicht zugänglich, zwei Schrauben herausdrehen und wieder festziehen.
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c70 T5 schrieb:
Natürlich gibts Gewährleistung, dass das Prozedere für privats deutlich hampeliger sein wird, liegt doch wohl auf der Hand..
Ganz im Gegenteil. Viel einfacher, speziell als Privatmann.
Beim Händler: einfach zurückbringen. Beim Versandhandel: Rückabwicklung in Gang setzen, bei Ebay noch einfacher und fällt unter den Käuferschutz.
Wenn man will: Foto vom Ölleck machen, kundigen Zeugen besorgen der das eventuell später bestätigen kann. Notwendig ist das normalerweise nicht.
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c70 T5 schrieb:
Vielleicht hätte ich schreiben sollen,- "dann tauschen die problemlos(er)"
Also hier widersprichst Du Dir selbst. Wenn ich, wie Du selbst sagst, zu einer Fachwerkstatt gehen muß, um die Garantiebedingungen einzuhalten, ist das doch nicht "problemlos(er)".
Die Rückgabe im Versandhandel ist für mich viel problemloser. Dann muß sich der Händler mit Febi beschäftigen, was auch seine Aufgabe als Einzelhändler ist.
Das Rückgaberecht und die Regelungen der Gewährleistung für den Verbraucher sind doch bewußt ganz deutlich zum Vorteil des Verbrauchers gestaltet. Der Verkäufer hat doch heute, speziell im Versandhandel kaum mehr Rechte, weil fast alles zu seinen Lasten geht. Und bei Ebay oder Paypal wird bei Streit über fehlerhafte Ware oder ähnliches sowieso immer zu Gunsten des Käufers entschieden.
Wenn Du Dich lieber in eine Korrespondenz mit dem Hersteller einlassen willst und damit von deren Kulanz abhängig bist, okay. Bleibt doch jedem selbst überlassen. Empfehlen würde ich das aber nicht.
Grüße
Richard Becker
2-mal bearbeitet. Zuletzt am 07.02.23 01:30.