Hallo Marc,
danke für die Antwort! Also hatte ich richtig vermutet, daß das Nachbauteile sind. Eigentlich müßte mit denen ja sogar die Zulassung des Wagens erlöschen, wenn man es streng nimmt.
Bei dem Begriff "Streuscheibe" meine ich, daß er technisch hier zutreffen müßte: Es sind keine Rückleuchten in Klarglasoptik, bei denen der Reflektor alleine die Lichtverteilung übernimmt, sondern wie bei den damaligen Scheinwerfern das Licht durch viele kleine prismenartig wirkende Strukturen streut. Diese optische Prinzip ist ja vorne und hinten gleich. Hoffentlich ist so nachvollziehbar, daß ich von "Streuscheiben" rede.
Viele Grüße
Jörg