Hi Manuel
...in unserem Land fahren (von mir geschätzt) ~10% mit Smartfonbenutzung.
Dagegen schätze ich, ist die Anzahl der unter starken Alkoholeinfluß Fahrenden nur > 0,01‰.
Wo sollte man nun die Priorität setzen?
Bei einem Gespräch mit dem Beifahrer kann die gleiche Ablenkung entstehen wie beim Gespräch
über Freisprechanlage, ich kenne das selber und ärgere mich gelegentlich wenn ich wieder mal
eine Abbiegung überfahren habe und dann einem Umweg fahren muß. Es ist aber auch so, daß
es Situationen gibt, bei denen ich den Gesprächspartner einfach ausblende und das versteht er
dann auch, er sieht ja auch was grade los ist.
Ein Smartfonbenutzer macht es vorsätzlich (wider besseren Wissens), jemand der 0,5‰ intus
hat macht es auch, fährt aber nicht im Blindflug.
Ein richtig Besoffener wird durch seinen Zustand aber unzurechnungsfähig, der Zustand wird
bei einer Straftat sogar strafmildernd gewertet, aus gesicherten Erkenntnissen.
Richtig Besoffene sind m.M.n aber sehr selten als Fahrer unterwegs.
Gruß Matze