es gab mal Zeiten, da lohnte es sich, die Fahrzeug beim Bekannten im Ausland anzumelden.
Heute werden diese auch von Fahrverboten betroffen -- wenn gleich sie NICHT über das in Rede stehende elektronische Erfassungssystem erfasst werden ( weil anderer Aufbau der Kennzeichen vorliegt bzw. sie nicht mit dem Bundesdatenbestand abgeglichen werden können )
In sofern wäre das evtl. noch ein Lücke ....
LOVEGOOD wird das evtl. bestätigen können, dass in NL die erlaubten Zufahrten zu "Zonen" Amsterdam, Rotterdam etc an Hand der Kennzeichen erkannt werden, weil im Kennzeichen das Baujahr/Zulassungsjahr des Fahrzeuges steckt.
Deutsche Fahrzeuge können demnach nicht so erkannt werden und könnten zumindest theoretisch so einfahren .. bei Kontrolle vor Ort dürfte dann doch ein Bußgeld fällig sein.
Lars
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 30.11.18 07:15.