Hallo,
schau dir mal diesen Beitrag an. Entstanden, nachdem ich meinen Alltagswagen von Romanshorn nach Friedrichshafen exportiert habe.
https://www.w126-forum.de/read.php?3,415247,415247#msg-415247
Dringende Empfehlung:
nicht auf dem Seeweg überführen, also nicht mit der Fähre von Romanshorn nach Friedrichshafen.
Die Zulassungsstelle in Friedrichshafen verweigerte damals das Kurzzeitkennzeichen. Der Wagen sei ja auf dem Bodensee nicht versichert (also ab Schweizer Ufer bis zur Seemitte/Landesgrenze). Und das, obwohl ich eine grüne Versicherungskarte hatte, die explizit die Schweiz einschließt und nach anderen Quellen auch von den Schweizern für eine Überführung akzeptiert wird.
Am Vortag war die telefonische Auskunft noch: "kein Problem".
Mein Händler hat sich dann breitschlagen lassen und den Wagen mit seiner roten Nummer via Fähre nach Friedrichshafen gebracht (er wusste nicht, dass 1 Fahrt 45 Min dauert). Da konnte ich dann das Kurzzeitkennzeichen dran machen für die Vorstellung bei der GTÜ.
Als lieber z.B. den Kreuzlinger Zoll nehmen oder einen Richtung Basel.
Mit der Excel-Tabelle im Beitrag kannst Du auch die Kosten berechnen, halt die Variablen wie Währungskurs und Zollgebühren je nach Bedarf einsetzen.
Wichtig ist auch noch, ob das Fahrzeug ursprünglich in der EU hergestellt wurde oder nicht. Mein Subaru war ein Direktimport Japan nach Schweiz, also musste er beim Übergang Schweiz nach EU verzollt werden. Bei einem in der EU hergestellten Fzg sieht das etwas anders aus, bekomme ich aber im Moment nicht mehr zusammen.
Viele Grüße
Mecki
560 SEL EZ 04/1991 220 kW 121 tkm (01/2015) Astralsilber 735U Velours Blau 962A
Japanimport 2009 mit 53 tkm
Frei nach Loriot: "Ein Leben ohne W126 ist möglich aber sinnlos"
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