Frank hat es schon geschrieben.
War ein Kfz bisher noch nie zugelassen, gib es kein Datum aus dem Erstzulassung hervor geht und damit auch kein Referenzdatum fuer z. B. 30 Jahre und Oldtimerstatus.
Es wuerde dann als Erstzulassung z. B. das heutige Datum gelten mit den heute gültigen Regelungen fuer Neuwagen.
Es scheint aber nun so, dass man wohl an Hand des Produktionsdatum möglicherweise ein fiktives ERST-Zulassungsdatum "kreiert"... Wobei mir dieses Vorgehen bei unserer verzwickte Gesetzeslage in D eher befremdlich erscheint.
Lars
2-mal bearbeitet. Zuletzt am 06.10.19 13:34.