Hallo,
wegen dem zeitgemäßen!
Rechne mal 20 Jahre von der "H-Zulassung", ob es da zeitgemäß schon war das man DAB/DAB+, Bluetooth und USB-Stick und 2-fach DIN-Schacht verwenden konnte.
Alles ist in dem, gemäß §23 StVZO festgelegten Leitfaden festgelegt. Hier der Link
zum nachlesen.
Es kommt auch immer drauf an wie der Prüfer das ganze auslegt. Man/Frau ist da immer in Gottes Hand.
Wer Rechtsschreibfehler findet kann und darf diese behalten.
Beste Sternengrüße von Klaus (KLAWAG)
300 SE 12/1989
300 SL 07/1990