Hallo Markus,
der Anforderungskatalog des TüV Süd ist seit 2012 unverändert und online einsehbar.
Für mich klingt das nach "Patina"...
Quote
TÜV
2. Mindestzustand des Fahrzeugs:
Eine positive Begutachtung setzt grundsätzlich die Einhaltung folgender Bedingungen voraus:
ohne erkennbare technische Mängel im Sinne der StVZO unter Berücksichtigung des damaligen
Standes der Technik und Vorschriftenlage,
nur leichte für kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut angemessene Gebrauchsspuren
(Patina ja, aber Fahrzeug nicht „verbraucht“),
kein Fehlen wesentlicher Teile,
keine erkennbaren Unfallrestschäden oder Anzeichen unsachgemäßer Instandsetzung und
die wesentlichen Baugruppen befinden sich weitgegend in Originalkonfiguration, im Originalzustand
oder im nachweislich zeitgenössischen Zustand.
Welche Prüfstelle war das? Esslingen?
Gruß
Uwe