Hallo Kollegen,
ich habe vor 3 Wochen ein Knöllchen wegen angeblichem Falschparken am Auto gehabt. Allerdings war dort wo ich stand (im Wald) keine Parkverbotszone. Aber Egal.
Heute kam das Schreiben von FFM mit einem namentlich benannten Zeugen OHNE irgendwelche Polizeidienstangaben PK/PHK/PHWMAnw/PHWAnw
Ich habe dies als Antwort gemailt und zusätzlich gefaxt:
Guten Tag Frau GXXXXXXXX,
Sie haben uns mit AZ 800.3XXXXXX.X und Datum 17.02.2020 ein Verwarnschreiben zugeschickt.
Ich berufe mich dazu auf den Beschluss vom 3.1.2020, Az: 2 Ss-Owi 963/18, Oberlandesgericht Frankfurt am Main, und bitte um Zusendung einer Kopie des Polizeidienstausweises oder eines ähnlichen amtlichen Dokumentes, wodurch erkennbar ist, dass es sich um einen "echten" Polizisten als Zeugen handelt.
Der von ihnen angegebene Zeuge ist nicht mit einem erkennbaren Polizeidienstgrad angegeben und daher ist ihr Schreiben laut Beschluss des OLG RECHTSWIDRIG !!!
Sollten Sie mir bis zum 3.3.2020 keinen dementsprechenden Nachweis erbringen sehe ich Ihr Schreiben als gegenstandslos an.
Zur Sicherheit faxe ich ihnen diese Mail noch einmal zu.
Sollten Sie den Beschluss noch nicht kennen können Sie diesen gerne hier nachlesen:
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE200000091
Mit freundlichem Gruß
Andreas XXXXX
Ich halte Euch mal auf dem laufenden.
Hier noch einmal zum nachlesen.
https://www.hessenschau.de/wirtschaft/millionen-knoellchen-rechtswidrig,strafzettel-private-dienstleister-gesetzeswidrig-100.html
Gruß
Andy
Ei gude wie, wo macht du hie?
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 24.02.20 17:30.