Quatsch. Ohne abschließenden Steuerbescheid für ein FAHRZEUG geht da nicht mal der TÜV mit §21 ran. Von der Zulassungsbehörde ganz zu schweigen. Sollte selbst die Zulassungsstelle mit dem Azubi das Ding zulassen aus versehen fliegt das beim Gegenchecken der Steuerunterlagen beim Zoll auf. Die Zulassungsbehörde schickt nämlich alle vorgelegten Steuerbescheide nach Einfuhr zum Abgleich an die Zentrale. Im schlimmsten Fall kann nach Unstimmigkeit selbst Dein Heimatfinanzamt mal nachfragen was Du so treibst.
Der Michael
Wer läuft ist zu faul zum fahren.