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Peter500SEL schrieb:
Hallo Sigi,
ich hoffe, du hast einen Fachanwalt für Verkehrsrecht gewählt und nicht irgendeinen Anwalt der nur Sorgerechtsregelungen oder Scheidungen bearbeitet.
Und der Gutachter sollte auch den Unterschied zwischen einem W 201 und einem W 126 grob einschätzen können .
Wenn der immer nur Gutachten für neue Leasingautos macht, solltest du ihm nach Erstellung des ersten Gutachtens auf die Finger gucken , bevor dein Anwalt das Gutachten an die Versicherung weiterleitet
Hallo Peter,
alles im grünen Bereich, Anwalt ist Spezi für Verkehrsrecht, der Gutachter macht sonst auch unsere Gutachten für Oldtimer.
Mein Kumpel baut ein z.Z. Audi 100 Coupe S wieder auf, also nackige Karosse, das wird von ihm von vorne bis hinten begleitet.
Ist auch schon ein älteres Semester, der kennt die alten Kisten noch :-)
Gruß
Sigi
Ich fahr einen Benz, der in der Sonne glänzt ....