Quote
Twinvieuwbay schrieb:
...Das ist also auch in Deutschland unterschiedlich.
Hallo Michael,
klar ist das unterschiedlich - ist ja nicht gesetzlich geregelt. Das viele Versicherungen so ein Gutachten verlangen, hat eher damit zu tun, dass man die Sonderkonditionen nur bei echten "Liebhaberfahrzeugen" gewähren kann und will. Die Feststellung des Wiederbeschaffungswerts dagegen ist eher für den Halter von Interesse. Selbst wenn die Versicherung kein Kurzgutachten fordert, sollte man das in eigenem Interesse für einen möglichen Schaden in der Schublade haben. Da geht es ja auch nicht nur um das Verhältnis zur eigenen Versicherung (TK, VK) sondern auch um Gegnerversicherungen, die einem dann sonst für einen Totalschaden 1500 Euro überweisen und meinen damit wäre es erledigt.
Gruss
Joerg
Bj 83, USA, NV (120 KW), G-Kat, Farbe 172, Leder Dattel, SD, Klimaautom., 130 TMls