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StefanSK schrieb:
Das Fahrzeug hat dummerweise keine "eigenständige" Zulassung, sondern wird vom Besitzer mittels Wechselkennzeichen bewegt.
Es besteht grundsätzlich kein Unterschied ob Zulassung mit einem Kennzeichen oder Wechselkennzeichen, Zulassung ist vorhanden.
Bei WKZ eben nur mit der Möglichkeit bis zu 3 Fahrzeuge mit einem Kennzeichen zu nutzen was vor allem kostentechnisch Vorteile bringt, ich habe dzt. immer 3 Fahrzeuge mit einem Kennzeichen verknüpft.
Hier gibts die aktuellen Vorschriften dazu.
LG Rob