hallo xmaster,
egal wie du das drehst und wendest !!! wenn man eine Ware
aus dem Betriebsvermögen herausnimmt, wird die MWST
fällig.
ansonsten unterstellt dir die FINANZBEHÖRDE eine sogenannte
"verdeckte Gewinnausschüttung " .
wir können das weiter in der Rhön diskutieren !!
der vogt
ps.: wegen 200 € ist es eh die ganze Sache
eher weniger wert ???