Hallo Joachim,
ich bin ja jetzt einige TÜV Rentner und nicht mehr auf dem aktuellen Stand.
Bei meinen § 23 Gutachten für die 126er gibt es immer einen gesonderten HU Bericht auf dem auch steht, Plakette zugeteilt.
Denn im Gegensatz zu einer Abnahme nach Fz Änderung , wie z. B. Räder ,Reifen, Fahrwerk , Motor, wo du hinterher zwingend zum SVA mußt und dort nach Änderung der Papiere die Plakette geklebt wird , bist du ja beim H Gutachten gar nicht gezwungen, das Auto mit H Kennzeichen umzumelden .
Wenn du es verkaufen willst, könntest du dir die H Kennzeichen Zulassung beim SVA ersparen und dem Käufer das Gutachten mitgeben.
Es gibt noch eine Variante , wo nach erfolgter § 23 Abnahme keine Plakette geklebt wird.
Wenn deine HU noch lange gültig ist, reicht es aus , wenn bei der § 23 (H Abnahme ) ein Verkehrssicherheitsprüfung im Rahmen einer HU durchgeführt wird.
Dann bekämst du beim SVA das H Kennzeichen mit dem vorherigen alten HU Termin.
Läßt eigentlich Keiner machen, da die Kosten der § 23 Abnahme mit HU oder mit Verkehrssicherheitsprüfung ähnlich sind.
Könnte sein, das bei einer reinen Verkehrssicherheitsprüfung keine AU mitgemacht wird. Weis ich aber nicht,
In deinem Fall würde ich mal freundlichst nachfragen, wie lange du mit der überfälligen Plakette rumfahren sollst, bis du Zeit hast zum SVA zu gehen.
Bei unserem SVA ist der nächste Termin ab 20 Mai.
Viel Erfolg und lass dich nicht abwimmeln.
Grüße
Peter