Ja, hier ist bei 40 Jahre das Fahrzeug steuerbefreit, ab 50 Jahre auch APK befreit (beides gilt nicht für Fahrzeuge die betriebsmäßig benutzt werden).
Für Benzinfahrzeuge von 1987 oder früher gilt eine Übergangsregelung.
Die waren beim Start der neuen Regelung schon mal Steuerbefreit, weil damals mindestens 25 Jahre alt (alte Regelung).
Für Diesel- und LPG-Fahrzeuge gilt die Übergangsregelung also nicht, viele LPG-Anlagen wurden ausgebaut (meine auch).
Die 40 und 50 Jahre gelten schon auch für Diesel- und LPG-Fahrzeuge.
Ergänzung: eine H-Abnahme gibt es hier nicht, alle Fahrzeuge die alt genug sind (Datum Erstzulassung zählt), werden automatisch Steuer- und APK-befreit.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 28.04.21 23:16.