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Twinvieuwbay schrieb:
Mensch Rob, jetzt hör doch auf. Es geht doch nicht um Recht haben.
Mir gehts dabei nicht um Recht haben, ich mag Teile der DSGVO genausowenig nur weißt Du ebenso wie ich nicht ob ins Internet stellen und Foren das Gleiche sind.
Wenn Du auf Deiner privaten HP Autobilder mit Kennzeichen veröffentlichst weil Du grad lustig bist, wird das eventuell (juristisch) anders gesehen als wenn die Bilder in Foren gezeigt werden.
Das steht in 'Deinem juristischen Arikel' so nicht und Du liest daraus etwas heraus. (ich hoffe Du verstehst das was ich sagen will)
Ich habe seit 2017 in einem öffentlich ausgeschriebenen Verfahren mittlerweile 3 Einsprüche inkl. einstweiliger Verfügungen am Hals und staune was so Anwälte aus dem Hut zaubern und damit das Verfahren (nach dem BVG 2018) verzögern und Unmengen von Arbeit damit erzeugen.
LG Rob