Hallo Dino,
... hast du Anspruch auf 100% Wiederherstellung des Fahrzeugs inkl. Wertminderung und Entschädigung für Nutzungsausfall, ggf. Ersatzwagen während der Reparaturdauer.
Der Gutachter legt fest, wie lange das ungefähr ist, wenn die Teilebeschaffung länger dauert, ist das nur dann hinzu zu rechnen, wenn das Fahrzeug nicht mehr verkehrstauglich ist.
Da du eine AHK verbaut hast, kann der Schaden noch größer ausfallen als gedacht, denn was es da durch drückt, ist die Befestigung der AHK.
Wenn diese einen Stoß abbekommt ist sie grundsätzlich zu erneuern.
Auch mal das Seitenteil (rechts) gegen das Licht prüfen und die Bodenplatte/Reserverad Mulde. Hier könnte noch etwas lauern...
Ich wünsche viel Glück, dass da keine Überraschung wartet.
Wenn ich Mal einen Blick drauf werfen soll, gib Bescheid. Ich bin ja im Raum Augsburg nicht weit weg.
Wenn du mir sagst, welche Nummer auf deinem AHK Träger steht, kann ich dir vielleicht weiter helfen. Meine baue ich nämlich gerade aus.
Dann hättest du schon zumindest die Möglichkeit deinen Haken weiter zu verwenden. Bei meiner fehlt nämlich der Haken und damit ist sie nutzlos für mich.
**-Grüße
Moritz
300 SE W126 BJ 1988, bald mit 5,1L M117
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