Hallo,
wir sollte grundsätzlich zwei Werte unterscheiden.
Einmal den Marktwert , das ist der Preis, den man beim Verkauf seines Fahrzeuges von Privat an Privat erzielen kann.
Und dann der Wiederbeschaffungswert, das ist der Wert, den man bei Kauf seines Fahrzeuges bei einem seriösen Oldtimer/Youngtimer-händler bezahlen muß.
Abrechnungsbassis bei einem unverschuldeten Unfall ( Haftpflichschaden ) und bei den meisten Teilkasko- und
Vollkaskoversicherungsverträgen.
Den Wiederaufbauwert wird man im Haftpflichtschadenfalle kaum erstattet bekommen.
Dafür muß man seine eigene Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung mit entsprechenden detailierten Wertgutachten abschließen.
Grüße
Peter
PS: Das H Gutachten ist für eine Abrechnung im Schadensfall eigentlich uninteressant .
Ist nur für die Einstufung als Oldtimer mit festen Steuersatz von 191 € interessant.
Versicherungstechnisch ist das Vorliegen eines H Gutachten auch nicht relevant.
Man kann Oldtimer ( älter als 30 Jahre ) auch mit den normalen Versicherungsverträgen mit Schadensfreiheitsrabatt versichern.
Genauso gut kann man je nach Versicherungsgesellschaft auch sogenannte Youngtimer ( ca. 20 Jahre alt ) mit dem Oldtimertarif
versichern .
Ist einfach alles Nasenfaktor .( Großkunde, Altkunde, Beziehungen )