Hallo zusammen,
..ich würde es lassen,- kostet nur Zeit und Nerven..
Die Geschäftsbedingungen sind an jeder Anlage ersichtlich,- diese zu lesen, dauert dreimal so lange wie die Premium Wäsche..
Gerne genommen wird:
Zitat:
Eine Haftung für die Beschädigung der außen an der Karosserie angebrachten Teile, wie z.B. Zierleisten, Spiegel, Antennen, sowie dadurch verursachte Lack- und Schrammschäden, bleibt ausgeschlossen, es sei denn, dass den Waschanlagenunternehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft. (...) Folgeschäden werden nicht ersetzt, es sei denn, dass den Waschanlagenunternehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft."
Mal versucht, grobes Verschulden nachzuweisen ?
Da besorge ich mir einen neuen Zierstab, und bin fertig.
Die Anlage wechsele ich natürlich auch..
Gruß
Reinhard