Das, was die Waschstraßenbetreiber da plakatieren, sind EINSEITIGE Willenserklärungen.
D.h. wenn man sie lässt..., wenn man ihnen nicht widerspricht, dann hätten die es gerne so. Es KANN auch sein (das weiß ich nicht), dass das dem Handelsrecht etc. entspricht, kann aber auch sein, dass nicht ...
Und die Kunden im Regen stehen lassen.
Es ist aber nicht gesagt, dass das "HM" ist - Herrschende Meinung , im Rechtsverkehr. Wenn es Urteile höherer Instanzen gibt (ab Oberlandesgericht), die was anderes aussagen, dann sind diese Bedingungen zu Teilen ggfs. unwirksam - insbesondere, wenn sie krass einseitig den Kunden benachteiligen.
Das alles weiß dann ein Anwalt genauer. Bei Schäden in der Höhe mehrerer hunderter Euroni sollte man das prüfen lassen.
Freundliche Grüße
Bernd
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