Eigentlich hat man vor Gericht nur geringe Chancen. Der Betreiber der Anlage wird behaupten das beim Waschvorgang abgerissene Teile schlicht nicht genügend befestigt waren...
...Beweis da mal das Gegenteil.
Chancen hat man vielleicht wenn mit einem Aussenspiegel auch das Stück Blech aus der Türhaut gerissen wurde, an dem er noch immer angeschraubt ist...gesetzt den Fall das Blech weist keinen Rost auf...
Gruß
Frank