Hallo,
ich habe mir nur für meinen Ponton und den 59er Cadillac ein Gutachten machen lassen.Wollte die Versicherung so.
Meine W 126 und W 140 habe ich über eine seriöse Summe Teilkaskoversichert.
Ich habe von jedem Auto zig Detailfotos gemacht und alle paar Jahre auch den Tachostand fotografiert.
Nach einem normalen Haftpflichtschaden, also generische Versicherung soll zahlen, interessiert es viele Versicherungen garnicht, was in dem Gutachten für die Teil-Vollkaskoversicherung steht.
Normaler ist ein W 126/W 140 nach einem Verkehrsunfall nicht so stark beschädigt,das man nach Eintritt des Unfallschadens nicht mehr erkennen kann, welchen Pflegezustand das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls hatte.
Wenn das Auto ausbrennt, gut , dann kann man nichts mehr erkennen.
Da ja alle Versicherungen wissen, das viele Wert-Gutachten geschönt sind , wird meistens das vorgelegte Gutachten nicht anerkannt.
Und dann geht gerade bei unseren Fahrzeugen das übliche Gezerre los.
Der Besitzer legt altes Wertgutachten und neues Haftpflichtgutachten vor.Die Gegenseite zweifelt das an.Deren Haussachverständiger macht ein Gegengutachten.
Dann geht es vor Gericht. Und das bestellt wieder einen jetzt öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter.
Und an dessen Gutachten halten sich fast immer die Gerichte.
Das ist leider gängige Praxis.
Grüße
Peter