Hallo Peter,
danke für die Erklärungen und Infos, denn dann wird mir das ganze schon einiges transparenter, wie das alles so ungefähr gehandhabt wird.
Mein Rechtsanwalt hat mir zuletzt dann noch empfohlen noch ein kurze Begutachtung (bei meinem Gutachter) für die Bestätigung, daß der Schaden auch repariert wurde, zu machen.
In meinem Fall aber nicht wegen der MwSt. (das hatte bei mir keine Relevanz), sondern, daß offiziell für den Fall der Fälle bei einem nächsten Schaden mein Fzg. als wieder "vollständig genesen" in den EDV-Systemen der Versicherungen hinterlegt wäre....
Noch einen schönen Sonntag.
Beste Grüße Dino