Hallo Dino,
das habe ich immer allen Kunden geraten, die ihr Fahrzeug selbst ( oder wer auch immer ) repariert haben.
Dann haben wir ein Foto gemacht, ein Begleitschreiben und dann kann der Anwalt auch noch den Nutzungsausfall einfordern.
Und natürlich konnte man bei einem weiteren Unfall beweisen, dass das Auto einen reparierten Unfallschaden hatte, so dass die nächste Versicherung nicht behaupten konnte, das man doppelt abkassiert hat.
Grüße
Peter