Dann würde ich den Erstattungsbetrag laut Gutachten verlangen.
Wenn die Versicherung a) das Gutachten akzeptiert., muss sie im Schadensfall auch b) sagen.
Da das Gutachten anhand einer Art "multiple joice Abfrage" erstellt wird und mit Bildern belegt wird, sollte das kein Thema sein.
Ansonsten muss die Versicherung diese Art der Gutachten ablehnen.
Natürlich kann ich die Bewerbung schönen.
Aber ganz blöde sind die Versicherer ja nicht.
Und im Schadenfall zicken die ja meist sowieso...
VG
Jörg
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Ein Hobby ist die schönste Art mit größt möglichem Aufwand einen geringen Nutzen zu erzielen
1963 Chrysler Imperial Crown Coupe
1989 MB 500 SEL
2003 S 55 AMG
2010 Mini Cooper S Cabriolet
2021 VW ID 4
2021 Audi Etron 55 Quattro