Das kannst Du gerne so machen. Die Frage bleibt, was das Wert ist. Niemand kann für eine Zeit in der Er keine Kenntnis von dem Fahrzeug hatte eine solche verbindliche Zusage machen, dass die gesamte Laufleistung korrekt ist. Das kann man sicher mit Indizien wie Serviceheft und Servicerechnungen vielleicht irgendwie möglichst schlüssig darstellen. Aber hier geht es doch wohl um die "Zusicherung" der Laufleistung. Wer die Aussage für eine Zeit des Nichtbesitzes also als nicht erster Besitzer abgibt handelt für sich selbst fahrlässig. Denn wir sprechen doch sicher hier über die Haftung und Folgen für den Fall, dass sich das als unwahr herausstellt? Dann willst Du doch als Käufer genau darüber auf die Haftung des Verkäufers greifen wollen? Denn der hat ja für diesen Fall eine Falschaussage getätigt und Ihm hilft nicht, dass Er es gar nicht besser wissen konnte.
Das ist ähnlich, wenn der 6. Besitzer Unfallfreiheit bestätigt.
Der Michael
Ist Elektro an einem Auto sinnvoll? Selbstverständlich! Zum starten eines V8 und zur Bedienung der Ausstattung sehr wohl!
Der Fuhrpark, nur die Mercedesse
W126 300 SD 1984 is wech
W126 500 SEL 1985 is wech
R129 500 SL 1998 is wech
R107 380 SL 1985 is wech
R107 450 SL 1977 is wech
W126 560 SEL 1989 is wech
C126 560 SEC 1989 is da
R107 560 SL 1989 is da
C126 500 SEC 1986 is wech
C215 600 CL 2000 is da
R230 SL55AMG 2003 is da
W124 300 E 4Matic is da
X204 280 GLK 4Matic is da
R129 500 SL 1998 is da
R107 380 SL 1985 is wech
W126 560 SEL 1986 is wech
W126 350 SD Turbodiesel is da
W124 E420 1994 kommt