Oje Werner, deshalb ist es so still bei Dir...
Die Sache dürfte ja klar sein. Rechnung hast Du. Leider schon gezahlt.
Beweise sichern, Forderungen stellen. Geld zurück verlangen. Da gibt´s zig-fach Rechtsprechung zu dem Thema.
Wenn Arbeiten und Material aufgelistet sind, die nicht gemacht und verbaut wurden, ist das auch eine klare Sache.
Der TÜV Prüfer muss bekannt sein, denn der hat das Desaster ja auch abgenommen. Haftung prüfen!
Rechtsschutz hast Du. Wichtig ist, die Beweise zu sichern, auffordern zum Nachbessern (das muss du!) ER hat dann zwei Versuche, dass ordentlich zu machen. Den Verkäufer wirst Du wohl nicht in Haftung nehmen können. Hast Du einen Kaufvertrag? Was steht da drin? Gewerblich oder Privat?
Setze ihm (Werkstatt) eine Frist, bis wann der Wagen abgeholt sein muss (bei Dir zu Hause) und eine weitere Frist, bis wann das fertig und die Mängel behoben sein müssen.
Nur so kommst Du aus der Nummer raus.
Ich denke, das DU den 123er aus IEBÄ-Kleinanzeigen rausnehmen solltest.
Bei Bedarf helfe ich Dir gerne. Im Außenverhältnis darf ich aber nicht mehr auftreten mangels Zulassung als RA. Ich denke, dass Dir ein zugelassener RA hier sicherlich gerne helfen wird, dem Pfosten eine zu verplätten.
Gruß aus Wallburg