Hallo Manni,
daran habe ich auch gedacht. Dienstwagenrichtlinien damals hatte entweder eine Deckelung in der Motorisierung oder im Bruttolistenpreis, oder auch beides. Da die Autos damals jedoch meist gekauft und nicht geleast wurden, kam es zu sehr ungewöhnlichen Bestellungen.
Bei den 124er gab es sehr häufig gut ausgestattete Exemplare mit nur 4 Gängen, denn der Verbrauch war dem Dienstwagennutzer oft egal.
Bei meinem Ex-Arbeitgeber war demgegenüber nur das Modell und der maximale Bruttolistenpreis vorgegeben. Dieser war auf einen A6 mit Vierzylinderdiesel und guter Ausstattung ausgerichtet. Ich habe mit stattdessen immer Sechszylinder-Quattros mit Buchhalterausstattung bestellt. Im Leasing wäre so etwas nicht erhältlich gewesen.
Viele Grüße
Martin