Stefan, die Standarte ist natürlich deutlich teurer. Aber da der Peilstab nirgends aufgeführt ist, habe ich die Standarte als Referenzobjekt herangezogen. Der Gutachter kannte nichts von beiden.
Wie das Gutachten aussieht, werde ich nicht wirklich erfahren. Die Versicherung hat in ihren Ausführungsbestimmungen die Übermittlung der Gutachten untersagt. Ist halt Vertragsrecht. Aber der Gutachter ist ja deshalb mit mir alles durchgegangen. Im Endeffekt gibt es wegen einem Kratzer am Stoßfänger einen 100€ Abzug. Ich habe also irgendwann nur die überwiesene Summe, die ich dem gesagten Wort gegenüberstellen kann um sein "schauen wir mal was ich machen kann" einschätzen zu können.
Gruß Freddy