Hallo,
habe fast alle Autos über einen Vermittler bei der Allianz versichert. Ein Alltagsauto ist natürlich Pflicht.Braucht nicht auf meinen Namen zugelassen sein. Meine Frau fährt ja einen 20 Jahre alten SLK als Alltagswagen.
In allen Versicherungen steht von einer Beschränkung bei Fahrten zum Arbeitsplatz nichts. Wäre für mich als Rentner sowieso inzwischen nicht mehr wichtig.
Im Vertrag der Württembergischen für meinen Cadillac steht unten der Spruch"Das Fahrzeug wird während der Vertragsdauer zu privaten Zwecken genutzt.
Eine gewerbliche Nutzung liegt vor, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % seiner Fahrleistung zu gewerblichen oder zu beruflichen Zwecken genutzt wird."
Da könnte man sich die Frage stellen, ist die Fahrt zur Arbeitsstelle ein beruflicher Zweck oder nur wenn der Einsatz als Dienstwagen erfolgt . Für mich inzwischen egal.
Trotzdem noch eine mir bekannte Beschränkung.
Als mein Sohn für sein Oldtimerwohnmobil eine Oldtimerversicherung abschließen wollte, gab es tatsächlich eine Versicherung , die den Betrieb zu Campingzwecken ausgeschlossen hat.
Grüße
Peter