Deine Aussage irritiert mich, Ralf... halte ich auch nicht uneingeschränkt für richtig.
Ich habe seit Jahren einige Liebhaber-Fahrzeuge (mit und ohne H) bei der OCC versichert. Und klar - OCC fordert ein Alltagsfahrzeug. Und auch klar - bei allem ist die versicherte Jahresfahrleistung zu beachten.
OCC schreibt dazu (Stichwort Alltagsnutzung des Liebhaberfahrzeuges - unabhängig ob H oder nicht -wie z.B. Fahrten zur Arbeit) ausdrücklich folgendes:
Was versteht OCC unter alltäglichem Gebrauch?
Eine Alltagsnutzung (des versicherten Liebhaberfahrzeugs!) liegt dann vor, wenn das Fahrzeug täglich genutzt wird. Damit sind beispielsweise regelmäßige Fahrten zum Supermarkt oder zur Arbeit gemeint. Gelegentlich und bei schönem Wetter zur Arbeit fahren, wird nicht als Alltagsnutzung betrachtet – ebenso wie Freizeitfahrten, Ausflüge oder Fahrten zu Oldtimer-Treffen und Messen.
Auch hier alles nachzulesen:
https://occ.eu/information/faq#was-versteht-occ-unter-allt%C3%A4glichem-gebrauch
Wenn ihr hier schon was zu den "Bedingungen" der Versicherungen schreibt, dann bitte richtig lesen, was in den Verträgen steht. Ich hatte das auch mal ausführlich mit einem Mitarbeiter dort besprochen.
Natürlich kann man weiter bohren und die Frage stellen: was ist Gelegentlich" usw. ... aber das ist nicht spruchreif und sollte mit gesundem Menschenverstand abgewogen werden.
Gruß
Dirk